Isolierter Blitzschutz

Die elementare Aufgabe des äußeren Blitzschutzes ist es, nach dem Prinzip von Benjamin Franklin den Blitz zu fangen, außen am Gebäude abzuleiten und gefahrlos in die Erde einzuleiten. Um gefährliche Überschläge zwischen Teilen des äußeren Blitzschutzes und inneren, leitfähigen Teilen (elektrischen / elektronischen Einrichtungen, Rohrleitungen, Lüftungskanäle usw.) infolge eines direkten Blitzeinschlages zu verhindern, ist die Einhaltung des Trennungsabstands bei der Planung und Realisierung einer Blitzschutzanlage eine wichtige Forderung. Der Trennungsabstand muss entsprechend der normativen Vorgabe nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), berechnet werden.

Die Grundkonzeption der hochspannungsfesten isolierten Ableitung besteht darin, den blitzstromführenden Leiter so mit Isolierstoff zu umhüllen, dass der notwendige Trennungsabstand zu anderen leitenden Teilen der Gebäudekonstruktion, zu elektrischen Leitungen und Rohrleitungen eingehalten wird.Prinzipiell müssen folgende Anforderungen an eine hochspannungsfeste, isolierte Ableitung erfüllt werden, wenn diese zur Vermeidung von unzulässigen Näherungen eingesetzt wird:

  • Ausreichende Durchschlagsfestigkeit der Isolierung bei Blitzspannungsimpulsen im gesamten Leitungsverlauf.
  • Verhindern der Entstehung einer Gleitentladung.
  • Ausreichende Stromtragfähigkeit durch ausreichenden Leiterquerschnitt der Ableitung.
  • Blitzstromfester Anschluss der Ableitung an die Fangeinrichtung (Fangstange, Fangleitung usw.).
  • Anschluss an die Erdungsanlage oder des Potentialausgleiches.

Plückhahn Service GmbH Stralsund ist dafür der fachlich kompetente Ansprechpartner.