Fundamenterdungsanlagen

Der Fundamenterder ist sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht vorteilhaft und wird in den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) gefordert. Der Fundamenterder gilt als Bestandteil der elektrischen Anlage und erfüllt wesentliche Sicherheitsfunktionen. Seine Errichtung muss deshalb durch eine Elektrofachkraft oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Metalle für Erder müssen den in DIN EN 62305-3 aufgeführten Werkstoffen entsprechen. Das Verhalten des Metalls hinsichtlich Korrosion im Erdboden muss immer beachtet werden.

Maßnahmen des inneren Blitzschutzes

  • Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen
  • räumliche Schirmung und Trennungsabstand
  • Leitungsführung und Leitungsschirmung
  • Installation von koordinierten Überspannungsschutzgeräten

Im Zusammenhang mit einer funktionsfähigen und dem Stand der Technik entsprechenden Blitzschutzanlage ist immer auch von der Erdung bzw. der Blitzschutzerdung die Rede.
Viele sowohl technische als auch wirtschaftliche Vorteile und der daraus resultierende Nutzen sprechen dabei für eine frühzeitige und genaue Planung des Blitzschutzerders.
Die Planung erfordert eine intensive Aus- und Weiterbildung von Planern und Errichtern, damit diese bei der Vielzahl der derzeitigen Normenveröffentlichungen ihre Kenntnisse dem Stand der Technik anpassen und umsetzen können.

Erder Typ A

Die Erderanordnung Typ A beschreibt einzeln angeordnete Vertikalerder (Tiefenerder) oder horizontale Strahlerder (Oberflächenerder), die jeweils mit einer Ableitung zu verbinden sind. Die Mindestanzahl der Erder des Typs A sind zwei. Bei einzeln positionierten Fangstangen oder Masten ist ein Erder ausreichend. Für die Schutzklasse III und IV ist eine Mindesterderlänge von 5 m gefordert. Für die Schutzklasse I und II wird die Länge des Erders in Abhängigkeit des spezifischen Bodenwiderstandes festgelegt.

Erder Typ B

Erder der Anordnung Typ B sind Ringerder um das zu schützende Objekt oder Fundamenterder. Anforderungen an die Erdungsanlage bei Neubauten sind in DIN 18014 beschrieben. Ist ein geschlossener Ring außen um die baulichen Anlage nicht möglich, so ist durch Leitungen im Inneren eine Vervollständigung des Ringes herzustellen. Hierzu können auch Rohrleitungen oder sonstige metallene Bauteile, die elektrisch dauerhaft durchgängig sind, verwendet werden. Mindestens 80 % der Erderlänge muss Kontakt mit der Erde haben, damit bei der Berechnung des Trennungsabstands der Erder Typ B zugrunde gelegt werden kann. Die Mindestlängen der Erder entsprechend der Anordnung Typ B sind abhängig von der Schutzklasse. Bei den Schutzklassen I und II wird die Mindesterderlänge zusätzlich in Abhängigkeit vom spezifischen Bodenwiderstand festgelegt.